KfW-Förderung für die Wärmepumpe: Warum der Antrag vor dem 1. Februar zählt

tempries gmbh

Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen möchte, sollte jetzt rechnen statt warten. Zum 1. Februar 2027 ändert die KfW zwei Stellschrauben der Heizungsförderung gleichzeitig – und beide wirken in dieselbe Richtung: Die Förderung wird kleiner. Entscheidend ist dabei nicht, wann montiert wird, sondern wann der Antrag gestellt ist.

Was sich zum 1. Februar 2027 ändert

Die Heizungsförderung läuft über das KfW-Programm 458 und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Zwei davon werden zum Februar abgesenkt:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 % der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 01.08.2028 entfällt er vollständig.
  • Die maximal förderfähigen Kosten liegen für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro. Auch dieser Höchstbetrag sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Heizung ausgetauscht wird. Dazu kommen die Grundförderung von 30 % sowie – einkommensabhängig – der Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich diese Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro.

Was der Unterschied konkret ausmacht

Ein Rechenbeispiel für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus ohne Einkommensbonus, bei förderfähigen Kosten in Höhe des Höchstbetrags:

  • Antrag bis 31.01.2027: 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus auf 28.000 Euro – das sind 12.880 Euro Zuschuss.
  • Antrag ab 01.02.2027: 30 % und 12 % auf dann 27.250 Euro – das sind 11.445 Euro.

Die Differenz liegt bei rund 1.435 Euro – allein dadurch, dass der Antrag ein paar Wochen später gestellt wird. Mit Einkommensbonus fällt der Unterschied entsprechend größer aus.

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Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: davon, ob Sie selbst im Haus wohnen, von Ihrem Haushaltseinkommen, von der Zahl der Wohneinheiten und von den tatsächlichen Kosten des Vorhabens. Statt sich durch Merkblätter zu arbeiten, können Sie das in wenigen Minuten selbst durchrechnen.

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Worauf es beim Antrag ankommt

Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor mit den Arbeiten vor Ort begonnen wird. Grundlage ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als schädlicher Vorhabenbeginn – die Förderung ist dann verloren. Nachträglich lässt sich die Bedingung nicht ergänzen.

Weitere Voraussetzung: Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Wohngebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Der Antrag selbst läuft über das Kundenportal „Meine KfW“ und benötigt die BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag, die Ihr Fachbetrieb erstellt.

Montage im Frühjahr, Konditionen von heute

Ein häufiges Missverständnis: Viele warten mit der Beauftragung bis zum Frühjahr, weil sie mitten im Winter nicht ohne Heizung dastehen wollen. Das ist nachvollziehbar – aber nicht nötig. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbautermin.

  1. Fördermittel-Check machen und Beratungstermin vereinbaren
  2. Anlage auslegen lassen, Angebot annehmen und Förderantrag vor dem 1. Februar 2027 stellen
  3. Nach dem Winter: Montage, Inbetriebnahme und Einweisung aus einer Hand

Fazit

Die Heizungsförderung ist weiterhin attraktiv – aber sie wird ab Februar Schritt für Schritt kleiner. Wer den Tausch ohnehin plant, sichert sich mit einem rechtzeitigen Antrag die heutigen Konditionen und lässt sich bei der Montage trotzdem Zeit bis ins Frühjahr. Mit 25 Jahren Erfahrung begleitet Sie die tempries GmbH von der Auslegung über den Antrag bis zur fertigen Anlage.

📞 Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre persönliche Beratung.

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Ihr Spezialist für Wärmepumpen, Lüftung und Sanitär in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Stand: Oktober 2026. Angaben nach den Förderbedingungen der KfW zum Programm 458; maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

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Gute Nachrichten für Ihre Heizungsmodernisierung: Die Fördermittel sind zurück!

tempries gmbh

Seit dem 21. Juli 2026 ist es endlich wieder soweit: Die Förderung für den Heizungstausch über das KfW-Programm 458 läuft weiter – und das ist eine großartige Nachricht für alle, die schon länger über eine neue, effiziente Heizung nachdenken. Ob Wärmepumpe, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder umfassende energetische Sanierung: Der Staat unterstützt Sie weiterhin kräftig dabei, Ihr Zuhause zukunftssicher zu machen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • ✅ 30 % Basisförderung – gilt für alle Antragsberechtigten, unabhängig vom Einkommen
  • ✅ Einkommensbonus von 10 bis 40 % – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (bis 30.000 €, bis 40.000 € bzw. bis 50.000 €)
  • ✅ Familienzuschlag – mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €
  • ✅ Klima-Geschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % – beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen bzw. mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen
  • ✅ Maximale Förderquote bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich (je nach Einkommenssituation gedeckelt bei 70 % bzw. 80 %)
  • ✅ Boni sind kombinierbar – Basisförderung, Einkommensbonus und Geschwindigkeitsbonus lassen sich addieren

Der entscheidende Punkt: Zwei Stellschrauben sinken ab Februar 2027

Die 30 % Basisförderung selbst bleibt für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung – wie unsere Ovum- und Nilan Wärmepumpen– grundsätzlich stabil. Zwei andere Stellschrauben sinken jedoch ab dem 1. Februar 2027 und wirken sich direkt auf Ihre Fördersumme aus:

  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: sinkt von aktuell 16 % auf 12 % und wird danach alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte reduziert
  • Förderfähiger Kostendeckel (die Obergrenze, auf die sich alle Prozentsätze beziehen): sinkt von aktuell 28.000 € auf 27.250 € für die erste Wohneinheit und danach halbjährlich um weitere 750 €

Das bedeutet: Wer jetzt plant und den Antrag rechtzeitig stellt, sichert sich die aktuell volle Förderhöhe. Wer wartet, riskiert einen doppelten Effekt aus niedrigerem Bonus und niedrigerem Kostendeckel – und muss einen größeren Teil der Investition aus eigener Tasche finanzieren.

Unser Rat: Jetzt beraten lassen, jetzt entscheiden

Die Kombination aus attraktiver Förderung und einem klaren Enddatum macht jetzt den idealen Zeitpunkt, um aktiv zu werden:

  1. Beratungstermin vereinbaren – wir prüfen gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen
  2. Konzept & Angebot erstellen lassen – damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt
  3. Antrag rechtzeitig stellen – und sich die aktuell volle Förderhöhe sichern

Unser Team steht Ihnen mit Erfahrung aus zahlreichen Förderprojekten in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Seite. Wir kennen die Antragswege, die aktuellen Bedingungen und helfen Ihnen, keine Fördermöglichkeit zu verschenken.

Warten kostet bares Geld – handeln Sie jetzt und sichern Sie sich die volle Förderung, bevor Geschwindigkeitsbonus und Kostendeckel im Februar 2027 sinken.

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