Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen möchte, sollte jetzt rechnen statt warten. Zum 1. Februar 2027 ändert die KfW zwei Stellschrauben der Heizungsförderung gleichzeitig – und beide wirken in dieselbe Richtung: Die Förderung wird kleiner. Entscheidend ist dabei nicht, wann montiert wird, sondern wann der Antrag gestellt ist.
Was sich zum 1. Februar 2027 ändert
Die Heizungsförderung läuft über das KfW-Programm 458 und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Zwei davon werden zum Februar abgesenkt:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 % der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 01.08.2028 entfällt er vollständig.
- Die maximal förderfähigen Kosten liegen für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro. Auch dieser Höchstbetrag sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Heizung ausgetauscht wird. Dazu kommen die Grundförderung von 30 % sowie – einkommensabhängig – der Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich diese Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro.
Was der Unterschied konkret ausmacht
Ein Rechenbeispiel für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus ohne Einkommensbonus, bei förderfähigen Kosten in Höhe des Höchstbetrags:
- Antrag bis 31.01.2027: 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus auf 28.000 Euro – das sind 12.880 Euro Zuschuss.
- Antrag ab 01.02.2027: 30 % und 12 % auf dann 27.250 Euro – das sind 11.445 Euro.
Die Differenz liegt bei rund 1.435 Euro – allein dadurch, dass der Antrag ein paar Wochen später gestellt wird. Mit Einkommensbonus fällt der Unterschied entsprechend größer aus.
In wenigen Minuten zur eigenen Zahl: der Fördermittel-Check

Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: davon, ob Sie selbst im Haus wohnen, von Ihrem Haushaltseinkommen, von der Zahl der Wohneinheiten und von den tatsächlichen Kosten des Vorhabens. Statt sich durch Merkblätter zu arbeiten, können Sie das in wenigen Minuten selbst durchrechnen.
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Worauf es beim Antrag ankommt
Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor mit den Arbeiten vor Ort begonnen wird. Grundlage ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als schädlicher Vorhabenbeginn – die Förderung ist dann verloren. Nachträglich lässt sich die Bedingung nicht ergänzen.
Weitere Voraussetzung: Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Wohngebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Der Antrag selbst läuft über das Kundenportal „Meine KfW“ und benötigt die BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag, die Ihr Fachbetrieb erstellt.
Montage im Frühjahr, Konditionen von heute
Ein häufiges Missverständnis: Viele warten mit der Beauftragung bis zum Frühjahr, weil sie mitten im Winter nicht ohne Heizung dastehen wollen. Das ist nachvollziehbar – aber nicht nötig. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbautermin.
- Fördermittel-Check machen und Beratungstermin vereinbaren
- Anlage auslegen lassen, Angebot annehmen und Förderantrag vor dem 1. Februar 2027 stellen
- Nach dem Winter: Montage, Inbetriebnahme und Einweisung aus einer Hand
Fazit
Die Heizungsförderung ist weiterhin attraktiv – aber sie wird ab Februar Schritt für Schritt kleiner. Wer den Tausch ohnehin plant, sichert sich mit einem rechtzeitigen Antrag die heutigen Konditionen und lässt sich bei der Montage trotzdem Zeit bis ins Frühjahr. Mit 25 Jahren Erfahrung begleitet Sie die tempries GmbH von der Auslegung über den Antrag bis zur fertigen Anlage.
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Stand: Oktober 2026. Angaben nach den Förderbedingungen der KfW zum Programm 458; maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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